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Lohnverrechnung

Die laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnungen gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Dabei ist es selbstverständlich, dass wir ständig über geänderte gesetzliche Bedingungen informiert sind, über aktuelle und moderne Lohnverrechnungsprogramme in unserer EDV verfügen und online mit Finanzamt und Krankenkassen Daten austauschen. Dadurch ist es für Sie oft günstiger, die Personalverrechnung nicht selbst durchzuführen, sondern über unsere Kanzlei. Was verstehen wir zusätzlich unter Beratung?

* Vertretung bei Lohnsteuer- und Krankenkassenprüfungen -Durchführung in unserer Kanzlei
* Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
* Optimierung der Lohn- und Gehaltsgestaltung
* Berechnung der Lohnnebenkosten und Kalkulatin der Kosten einer Arbeitsstunde

Viele Millionen Euro lassen Österreichs Arbeitnehmer dem Fiskus, weil keine Arbeitnehmerveranlagung (früher "Lohnsteuerausgleich") gemacht wird. Oft wird übersehen, dass auch hier "Fachleute" gefragt sind, die alle steuerlichen Möglichkeiten ausnutzen. Kaum wo gilt der alte Spruch: "Lieber zum Schmidt gehen, als zum Schmidl..."
Wir können diese Fragen mit Ihnen klären:Zahlt sich eine Veranlagung überhaupt aus? Kosten-Nutzen-Vergleich Welche Abschreibmöglichkeiten bestehen? Bekomme ich vom Finanzamt Geld in bar zurück? Haben sich die Einkommens- und Familienverhätlnisse geändert und sind daruch höhere Absetzbeträge entstanden?