Die laufenden Lohn- und Gehaltsverrechnungen
gehören ebenfalls zu unseren Leistungen.
Dabei ist es selbstverständlich, dass wir ständig über
geänderte gesetzliche Bedingungen informiert sind, über
aktuelle und moderne Lohnverrechnungsprogramme in unserer EDV
verfügen und online mit Finanzamt und Krankenkassen Daten
austauschen. Dadurch ist es für Sie oft günstiger, die
Personalverrechnung nicht selbst durchzuführen, sondern über
unsere Kanzlei. Was verstehen wir zusätzlich unter Beratung?
* Vertretung bei Lohnsteuer- und Krankenkassenprüfungen
-Durchführung in unserer Kanzlei
* Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen
* Optimierung der Lohn- und Gehaltsgestaltung
* Berechnung der Lohnnebenkosten und Kalkulatin der Kosten einer
Arbeitsstunde
Viele Millionen Euro lassen Österreichs Arbeitnehmer dem Fiskus,
weil keine Arbeitnehmerveranlagung (früher "Lohnsteuerausgleich")
gemacht wird. Oft wird übersehen, dass auch hier "Fachleute"
gefragt sind, die alle steuerlichen Möglichkeiten ausnutzen. Kaum
wo gilt der alte Spruch: "Lieber zum Schmidt gehen, als zum Schmidl..."
Wir können diese Fragen mit Ihnen klären:Zahlt sich eine
Veranlagung überhaupt aus? Kosten-Nutzen-Vergleich Welche
Abschreibmöglichkeiten bestehen? Bekomme ich vom Finanzamt Geld in
bar zurück? Haben sich die Einkommens- und
Familienverhätlnisse geändert und sind daruch höhere
Absetzbeträge entstanden?