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Muss guter Rat teuer sein?
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Natürlich nicht unwesentlich: Was kostet es Sie,
wenn Sie unsere Leistungen nutzen wollen? Schließlich sollten Sie
wie bei jeder anderen Dienstleistung auch Kosten und Nutzen vergleichen
können. Als Mitglied der Kammer für Wirtschafstreuhänder
unterliegen wir natürlich auch Richtlinien und Honorarrichtlinien
- siehe auch unser Allgemeinen Geschäftsverbindungen. Da die
Leistungen, die wir für Sie erbringen können, aber sehr
vielfältig und unterschiedlich sind, werden wir immer bestrebt
sein, Ihnen ein individuelles Angebot - zugeschnitten auf Ihren Bedarf
und den tatsächlichen Aufwand – zu erstellen. Dabei kommt
uns zugute, dass wir auf Grund unserer Kanzleigröße wenig
internen Verwaltungsaufwand haben und Sie daher keinen
„Overhead“ mitzahlen müssen. Zudem verfügt unser
Büro über moderne Softwarepakete, die es uns
ermöglichen, die Aufgaben rationell und zügig zu erledigen.
Und ist das Team der Kanzlei ständig bemüht, sich
weiterzubilden und auf dem „laufenden zu sein“.
Was bieten wir Ihnen noch an?
* Erstberatung kostenlos
* Kostenlose Nutzung der Infos auf unserer Homepage
* Periodische Klienteninformationen und nützliche Tipps.
* Verbindliches Kostenangebot, wenn wir den Arbeitsaufwand genau kennen
Übrigens: Steuerberatungskosten sind unbegrenzt abzugsfähig!
Unsere Honorare kosten also auch einem Nicht-Unternehmer, der diese
Kosten nicht als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen
kann, ledigilich zwischen zwei Drittel und der Hälfte des
gezahlten Honorars. Den anderen Teil zahlt das Finanzamt mit der
Steuerveranlagung zurück. Damit kostet Sie fachlich fundierter Rat
im Stundenvergleich in der Regel weniger als eine Automechaniker!
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